Die NZZ brachte es ans Licht: Eine 3-Zimmerwohnung an der Mühlegasse 31, zentrale Lage im Zürcher Niederdorf. Die Wohnung ist im Besitze der Stadt Zürich, vermietet zu Kostenmiete. Die Mieterin zahlt der Stadt Zürich 1170 Franken Miete. Sie vermietet ihre Wohnung an einen Untermieter für 1825 Franken. Die Mieterin streicht monatlich 655 Franken ein, ein ehemaliger Untermieter vermietete die Wohnung während Jahren auf Airbnb und verdiente nochmals mit dieser Wohnung. Zwei Personen generieren Einkünfte mit einer einzigen Wohnung. Ein neues Geschäftsmodell, so scheint es.

Was ist die Reaktion des zuständigen Stadtrates Daniel Leupi? Er geht davon aus, dass der beschriebene Fall ein Einzelfall ist. Er will die Mieter der 9000 städtischen Wohnungen nicht auf Missbrauch hin überprüfen. Der Stadtrat hat im Dezember 2014 eine neue Verordnung zur Vermietung von städtischen Wohnungen vorgelegt, welche zurzeit im Gemeinderat beraten wird. In der entsprechenden Weisung wird an drei Stellen (!) festgehalten, dass die neue Verordnung nicht anstrebt, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieter während der ganzen Mietdauer zu überprüfen. Der Anspruch auf eine vergünstigte Wohnung soll nur beim Zeitpunkt der Vergabe der Wohnung angeschaut werden. Ob Mieter nach einigen Jahren mehr verdienen oder ob sie durch eine Erbschaft plötzlich viel mehr Vermögen haben, interessiert die Stadt weiterhin nicht.

Keine Überprüfung von Missbrauch und keine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der städtischen Mieter – das ist rot-grünes Wohnen in Zürich! Da werden Erinnerung wach: Wie lange sträubte sich die rot-grüne Stadtregierung dagegen, dass Sozialinspektoren Sozialhilfeempfänger überprüfen dürfen? Seither werden rund 50 Fälle jährlich aufgedeckt mit, in welchen Personen ungerechtfertigt Sozialhilfegelder beziehen.

Stadtrat Leupi scheint zu vergessen zu haben, dass die Wohnungen, die er verwaltet, im Besitze der Steuerzahler sind. Der Steuerzahler ist gleichzeitig auch sein Arbeitgeber. Bereicherung an städtischen Wohnungen darf es darum nicht geben. Denn die betrogenen in diesem Geschäftsmodell sind die Steuerzahler der Stadt Zürich.