Letzte Woche hat Polizeivorsteher Richard Wolff bekannt gegeben, dass die Stadtpolizei in Medienmitteilungen die Nationalitäten der Verdächtigen nicht mehr nennen darf. Heute gibt er bekannt, dass Zürcher Stadtpolizisten bei ihrer Arbeit wertvolle Berufserfahrung nicht mehr einsetzen können.
Es geht dabei um das sogenannte «Racial Profiling». Ein von Stadtrat Wolff in Auftrag gegebenes Gutachten des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) kommt zum Schluss, dass in der Stadt Zürich keine systematischen rassistischen Polizeikontrollen stattfinden. Es könne aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass Racial Profiling als Fehlverhalten Einzelner vorkommen kann.
Das Gutachten legt dar, dass die Zürcher Stadtpolizei gute und korrekte Arbeit leistet. Richard Wolff ändert entgegen diesem guten Zeugnis die Dienstanweisung der Polizei. Das «Bauchgefühl (die Erfahrung) der Polizistinnen und Polizisten» dürfe kein ausreichendes Kriterium mehr sein für eine Polizeikontrolle. Somit können die Polizisten ihre Berufserfahrung nicht mehr in ihre Arbeit einfliessen lassen.
Ich bin über das Vorgehen des Polizeivorstehers bestürzt. Erstens, weil Stadtrat Wolff die Resultate der Studie ignoriert. Er tut einfach, was in sein Weltbild passt. Zweitens, weil er mit diesem Entscheid seinen eigenen Leuten offen sein Misstrauen ausspricht. Dies ist in meinen Augen untragbar. Und Drittens, und dies wiegt am schwersten, gefährdet Wolff damit die Sicherheit der Bevölkerung in der Stadt Zürich. Denn wenn Polizisten in ihrer Arbeit ihre Erfahrung nicht mehr einfliessen lassen dürfen, reduziert sich die Wirksamkeit der Polizeiarbeit drastisch.
Unabhängig davon berichtet der «Blick» heute, dass in der Stadt Zürich die Einbruchszahlen mehr als 30 Prozent über dem Schweizer Durchschnitt liegen. Guet Nacht am Sechsi – da wünschte ich mir eine motivierte, schlagkräftige Stadtpolizei.