In der Stadtratskolumne des «Tagblatt der Stadt Zürich» wendet sich diese Woche Richard Wolff an uns. Darin berichtet er unter dem Titel «Wissen ist Macht» aus der Tätigkeit eines Stadtrates: Er beschreibt, wie man sich als Stadtrat in zahlreiche Sachgeschäfte einarbeiten muss; wie man sich das notwendige Wissen aneignet, um die Exekutivfunktion, also das Entscheiden und Ausführen, ausüben zu können. Lernfähigkeit, Neugier, Bescheidenheit und eine hohe Frustrationstoleranz gehörten dazu, meint Wolff. Ich finde das alles richtig.
Ich teile auch seine Meinung, dass es unabdingbar sei, dass man sich mit beteiligten Akteuren austauschen, verschiedene Meinungen einholen, auch wissenschaftliche Studien beiziehen soll, um Sachgeschäfte zu verstehen. Sich verschiedene Standpunkte anzuhören, gehört für mich zum demokratischen Prozess dazu. Auch da bin ich gleicher Meinung wie Richard Wolff.
Was mir bei seiner Betrachtung jedoch grundlegend fehlt: Richard Wolff spricht nicht von Fakten, welche beigezogen werden müssen, um Probleme oder Sachgeschäfte zu verstehen. Sein Titel «Wissen ist Macht» erinnert mich denn auch stark an seinen Entscheid von Anfang November, als Richard Wolff entschieden hat, dass in Polizeimeldungen die Nationalitäten von Tätern nicht mehr genannt werden dürfen.
Wenn «Wissen» «Macht» ist, dann hat Richard Wolff uns, dem Souverän, mit seinem Entscheid «Macht» entzogen. Er hat das Wissen, und er hat die Macht. Denn Richard Wolff kann jederzeit Einsicht nehmen in diese Informationen, wenn er denn will. Den Bürger lässt er entmachtet und entmündigt zurück.