Mit gespendetem Geld kämpfte Susanne Brunner gegen Sprachregeln im Gemeinderat. Davon profitiert nun eine Stiftung.
Nun dürfte Susanne Brunners (SVP) Sieg rechtskräftig werden. Der Gemeinderat hat gestern Abend entschieden, seine Niederlage im Sprachstreit nicht anzufechten. Das Büro des Gemeinderats hatte eine Interpellation von Brunner zurückgewiesen, weil sie sich weigerte, jeweils die weibliche und die männliche Form zu verwenden. Es bezog sich dabei auf selbst auferlegte Sprachregeln zu politischen Vorstössen.
Nur: Diese Regeln hätten keine rechtliche Grundlage, entschied der Bezirksrat Ende Januar. Susanne Brunner hatte gegen den Entscheid des Büros Beschwerde eingereicht. Das Verfahren beim Bezirksrat hat die SVP-Gemeinderätin einiges gekostet. Insgesamt beliefen sich die Anwaltskosten auf rund 16’500 Franken, sagt Brunner auf Anfrage. Das Geld bezahlte sie nicht aus ihrem eigenen Sack, sondern sammelte es mit einer Crowdfunding-Kampagne.
4500 Franken für soziale Stiftung
Der Bezirksrat hat in seinem Urteil Brunner eine Parteientschädigung von 4500 Franken zugesprochen. Dieses Geld muss der Gemeinderat der SVP-Politikerin bezahlen, sobald der Entscheid formell rechtskräftig ist. Weil ihre Kosten aber schon gedeckt sind, wird Brunner das Geld an die Stiftung Johanneum in Neu St. Johann SG spenden. Es ist ein Lebens- und Lernort für Menschen mit Beeinträchtigungen. Diese Institution liege ihr sehr am Herzen, sagt Brunner: «Ich freue mich, dass im Johanneum rund 200 Schüler, Jugendliche und Erwachsene gut betreut werden.»
Mit dem Entscheid des Bezirksrats sind die Sprachregeln noch nicht ganz vom Tisch. Im Gemeinderat gibt es nach wie vor Vertreterinnen und Vertreter, die fordern, dass Politikerinnen und Politiker in ihren Vorstössen alle Geschlechter benennen müssen. Entsprechende Regeln oder Empfehlungen müssten aber nicht vom Büro, sondern vom gesamten Gemeinderat erlassen werden – etwa in der Gemeindeordnung (Verfassung der Stadt) oder der Geschäftsordnung (Reglement des Gemeinderats), die aktuell gerade überarbeitet werden. Darüber könnte dann auch noch das Zürcher Stimmvolk bestimmen.
(Publiziert im “Tages Anzeiger” am 6. Februar 2020)