Die Stadt Zürich ist daran, ihre bereits üppigen Privilegien für Mitarbeiter der Stadt Zürich weiter auszubauen. Diesmal sind die schwangeren Frauen an der Reihe: Das Stadtparlament wird auf Antrag des Stadtrates demnächst drei Wochen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub beschliessen. Wie kommt es dazu? Das geht so: Die SP reicht einen Vorstoss mit der Forderung ein. Infolge der Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat siegen die linken Parteien und überweisen den Vorstoss. Die SVP-Fraktion hatte zusammen mit FDP, Mitte-Fraktion und Teilen der GLP das Begehren abgelehnt. Doch der Vorstoss wurde mit 57 zu 51 Stimmen an den Stadtrat überwiesen.

Ein vorgeburtlicher Mutterschaftsurlaub in der Stadtverwaltung ist aus mehreren Gründen falsch. Erstens sind bereits heute Regelungen vorhanden. Wenn eine schwangere Mitarbeiterin aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur reduziert arbeiten kann, ist der Arbeitgeber gemäss Obligationenrecht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Daneben greifen auch Kollektivtaggeldversicherungen. Ähnliche Vorstösse auf Bundesebene sind deshalb abgelehnt worden. Zweitens sind ist der vorgeburtliche Mutterschafsurlaub auf Bundesebene auch deshalb abgelehnt worden, weil sodann die Beitragssätze für die EO erneut hätten erhöht werden müssten. Diese mussten erst im Jahr 2021 infolge der Einführung des Vaterschaftsurlaubs von 0.45 auf 0.5 Prozent erhöht werden. Das heisst, eine nationale Lösung wäre eine zu grosse Belastung für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Schweiz geworden.

Was national zu teuer ist, soll nun als Privileg für Mitarbeiterinnen der Stadt Zürich eingeführt werden? Das ist natürlich unhaltbar! Und das ist der dritte Grund: Ein solches Privileg ist abzulehnen. Der Ausbau des Beamten-Schlaraffenlandes müsste nämlich der Stadtzürcher Steuerzahler bezahlen. Und das Schlaraffenland ist bereit heute üppig: Zum Beispiel 6 zusätzliche Betriebsferientage zusätzlich zu 4 bis 6 Wochen Ferien je nach Alter und Funktion, Mobilitätsbeitrag von bis zu 600 Franken pro Jahr, Verpflegungsvergünstigungen, 4 Wochen Vaterschaftsurlaub. Dies, um nur einige «Zückerli» aus der langen Liste zu nennen.

Und viertens setzen solch steuerfinanzierte, grosszügige Arbeitsbedingungen Gewerbe und KMU immer weiter unter Druck. Dies stellt im Kern einen Missbrauch von Steuergeldern dar. Verwaltungen müssten sich bei sozialstaatlichen Leistungen an die gesetzlichen Anforderungen und deren Minima halten. Denn sie bewegen sich nicht in der Privatwirtschaft, nein, sie bezahlen dies mit Steuergeld. Verwaltungen leisten sich so einen unfairen Wettbewerb, finanziert vom Steuerzahler, vom Gewerbe und der Wirtschaft. Aus diesen Gründen muss die SVP in Gemeinderatswahlen vom März 2026 zulegen. Damit solche Politik künftig im Parlament gestoppt werden kann!