Am 27. September stimmen wir in der Stadt Zürich ab über die Entschädigung für die 125 Gemeinderäte. Eine wichtige Abstimmung, denn die neue Regelung für die «Löhne» der Gemeinderäte enthält drei Mängel, die sich in ihrer Gesamtheit negativ auf das Gewerbe auswirken.

Wo in der Privatwirtschaft gibt es das: Die Lohnempfänger können sich den Lohn selber festsetzen und erhöhen diesen auf einen Schlag um 30 Prozent. Dies ist zwar gesetzlich zulässig – aber nicht minder fragwürdig, denn wir Steuerzahler, also wir, die Gewerbebetriebe, bezahlen die Löhne der Parlamentarier. Auf ein 100%-Pensum gerechnet geben sich die Gemeinderäte einen Lohn von 130’000 Franken. Für ein Milizamt ist das deutlich zu viel. Andere Schweizer Städte wie Bern, St. Gallen und Luzern entschädigen ihre Stadtparlamentarier deutlich tiefer.

Noch problematischer ist zweitens, dass das Gemeinderatsamt zunehmend wie eine Erwerbstätigkeit behandelt wird. Neben der Lohnerhöhung gäbe es neu auch eine BVG-Versicherung, Kinderzulagen, Verpflegung bei langen Sitzungen und eine höhere Entschädigung für Kommissionssitzungen.

Die dritte Fehlleistung: Das Sitzungsgeld soll neu pro Viertelstunde abgerechnet werden. So verdienen die Gemeinderäte mehr, wenn sie mehr Vorstösse einreichen, längere Sitzungen abhalten und mehr schädliche Regulierungen beschliessen, die das Gewerbe belasten. Wer länger sitzt und diskutiert, verdient mehr. Damit wird ein System geschaffen, das als «Selbstbedienungsladen» bezeichnet werden kann.

Ein politisches Amt ist ein Dienst an der Gemeinschaft und kein Broterwerb. Deshalb: Am 27. September NEIN zu überhöhten Politikerlöhnen!