Die SVP lehnt die Rechnung 2020 ab, weil sie nicht korrekt erstellt wurde. Der Regierungsrat hatte zuvor den Stadtrat aufgefordert, die Rechnung 2019 und die Rechnung 2020 neu zu erstellen.

Die Beratung der Rechnung im Gemeinderat ist eigentlich ein Routinegeschäft. Das Geld ist ausgegeben. Der Gemeinderat segnet die Rechnung ab. Die Rechnungsprüfungskommission, welche alle finanzpolitischen Geschäfte prüft, hat wie üblich vorgängig die Rechnung analysiert und zahlreiche Rückfragen gestellt. Doch dieses Jahr war nicht Routine. Der ausserordentliche Abschreiber von rund 175 Mio. Franken beim Bettenhaus des Spitals Triemli in der Rechnung 2019 gab nochmals zu reden. Denn im April 2021 ereignete sich ein Erdbeben: Der Regierungsrat gab bekannt, dass er die Rechnung 2019 der Stadt Zürich nicht genehmigt. Grund sei der Triemli-Abschreiber, der gegen das Gemeindegesetz des Kanton Zürich verstosse. Das Gemeindegesetz schützt die Bürger davor, dass Gemeindeexekutiven willkürliche Abschreibungen von Verwaltungsvermögen vornehmen können. Diese Regelung ist elementar: Sie schützt das Gemeindevermögen und somit die Steuerzahler. Mit dem Triemli-Abschreiber über 175 Mio. Franken hat der Stadtrat mit einem Buchungssatz 11 Prozent des Eigenkapitals der Stadt Zürich vernichtet.

Der Entscheid des Regierungsrates hallt nach, denn die Rechnung 2020 ist in der Folge auch nicht korrekt: Der Fehler der Rechnung 2019 «vererbt» sich in der Rechnung 2020, da nun zu wenig abgeschrieben wurde. In seinem Entscheid forderte der Regierungsrat den Stadtrat auf, die Rechnung 2019 zu ändern und bis am 31. August 2021 neu einzureichen. Ebenso sei die Rechnung 2020 neu zu erstellen. Anstatt dies zu tun, informierte der Finanzvorstand später, er werde den Entscheid des Regierungsrates an das Verwaltungsgericht weiterziehen.

Demut – ein Fremdwort im Stadtrat

Als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission und namens der SVP habe ich diesen Schritt im Rat kritisiert. Rein juristisch steht dem Stadtrat der Weiterzug offen. Er sieht sich im Recht. Mit der Reaktion zeige der Stadtrat keinerlei Demut vor übergeordneten Instanzen und den demokratischen Institutionen. Und natürlich könne der Stadtrat so behaupten, er sei im Recht. Das komme ihm wohl entgegen, da sich mit zwei widerrechtlichen Rechnungen nicht gut Wahlkampf machen lasse, betonte ich im Rat. Ob die Wähler im Februar 2022 Stadträte wieder wählen, die gegen das Gesetz verstossen, diese Frage stellte ich in den Raum. Im Gemeinderat machte ich klar, dass die SVP die Rechnung 2020 ablehnt, da sie nicht korrekt erstellt wurde. Mit dieser Position blieb die SVP alleine.

Dank robuster Fiskaleinnahmen schliesst die Rechnung der Stadt Zürich mit einem Überschuss von 54 Mio. Franken ab. Dies, obwohl die Corona- Pandemie Zusatzkosten von 174 Mio. Franken auslöste. Die Helden seien die Gewerbler und die Unternehmer mit ihren Mitarbeitern. Sie generierten ein Allzeithoch bei den Firmensteuern. Helden seien ebenso die guten Steuerzahler der Stadt Zürich, die der Stadt trotz der widrigen links-grünen Politik die Treue hielten, machte ich klar. Weiter stellte ich klar, dass der Überschuss von 54 Mio. Franken ihnen zu verdanken sei, und nicht dem linksgrünen Stadtrat. Rot-Grün finanziere sich alle Wünsche, ausnahmslos.

Damoklesschwert Mega-Defizite

Jetzt muss das Augenmerk jedoch auf die kommenden Jahre gerichtet werden. Die mittelfristige Finanzplanung zeigt ein düsteres Bild. Die Corona-Krise wird sich in der Rechnung der Stadt Zürich in den nächsten Jahren bemerkbar machen, zeitgleich wird die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform greifen. In den Planjahren 2022 bis 2024 prognostiziert der Stadtrat Defizite zwischen rund 190 bis 250 Millionen Franken pro Jahr.

Zum wiederholten Mal habe ich namens der SVP-Fraktion den Stadtrat aufgefordert, Wünschbares vom Notwendigen zu trennen und so Entlastungen im Haushalt vorzunehmen. Auch nimmt die SVP den Finanzvorstand beim Wort, dass die Stadt Zürich auch mehrere schwierige Jahre gut überbrücken könne. Das heisst für die SVP, dass auch bei mehreren aufeinanderfolgenden negativen Rechnungsabschlüssen nicht mit Steuererhöhungen geantwortet werden darf.